7 Anerkannte Betreuungsangebote zur Unterstützung im Alltag
7.1 Betreuungsgruppen und Cafés
Angebote der niederschwelligen Betreuung in der Gruppe / im Café laden neben dem geselligen Kaffeetrinken einfach nur zum Verweilen und Plauschen ein, ermöglichen ein Gesprächs- und Spieleangebot für die Erkrankten oder teils auch gemeinsam mit den Angehörigen / Bezugspersonen.
Zeichner der Charta des DemenzNetzes
Espelkamp
Café im Atrium TreffKontakt: Heidrun Körbe, Atrium Care
Bischof-Hermann-Kunst-Platz 1
32339 Espelkamp
Telefon: 05772 60 00
Betreute Gruppe: „Kochen und Backen im Atrium Treff“Kontakt: Heidrun Körbe, Atrium Care
Bischof-Hermann-Kunst-Platz 1
32339 Espelkamp
Telefon: 05772 60 00
Pr. Oldendorf
Gemeinsam - nicht allein sein e.V.Kontakt: Rosemarie Henke, gemeinnütziger Nachbarschaftshilfeverein
Im Kamp 2
32361 Pr. Oldendorf
Internet: www.genial-sein.de.tl
E-Mail: rosemarie.henke@teleos-web.de
Telefon: 05742 6009884
Rahden
Café HilDeKontakt: Karin Thies, Tagespflegeeinrichtung Arche
Flachsstr. 7
32369 Rahden
Telefon: 05771 91 68 55
Stemwede
Café für Menschen mit DemenzKontakt: Petra Krämer, mobicare
Gustav-Niermann-Weg 18
32351 Stemwede-Wehdem
Telefon: 05474 20 50 00
Überregional
Gruppenangebot „Aktivierungsinsel“Kontakt: K & K Pflegedienst
Lange Str. 69
32602 Vlotho
Telefon: 05733 30 42
Weitere Anbieter
Betreuungsgruppe für Menschen mit DemenzKontakt: Karin Leintersdorf, APD Ambulanter Pflegedienst
Viktoriastr. 61
32423 Minden
Telefon: 0571 32 09 63 (freitags bis 11.00 Uhr)
7.2 Stundenweise Entlastung durch freiwillige Helfer/-innen / Alltagsbegleiter/-innen
Die freiwilligen Helfer/-innen sind im Umgang mit Menschen mit Demenz ausführlich geschult und qualifiziert. Sie besuchen die betroffenen Menschen stundenweise zu Hause, um zum einen den Angehörigen ein paar freie Stunden zu ermöglichen und zum anderen den Erkrankten zu betreuen oder einfach Gesellschaft zu leisten, z. B. durch Klönen, Spaziergänge, Vorlesen oder Fotoalben ansehen. Je nach Wunsch kommen die Betreuungspersonen regelmäßig beispielsweise 1-2 Mal wöchentlich oder bei Bedarf. Die Aufwandsentschädigung für die Helfer/-innen wird ggf. nach Antragstellung von der Pflegekasse erstattet.
Zeichner der Charta des DemenzNetzes
Pr. Oldendorf
Gemeinsam - nicht allein sein e.V.Kontakt: Rosemarie Henke, gemeinnütziger Nachbarschaftshilfeverein
Im Kamp 2
32361 Pr. Oldendorf
Internet: www.genial-sein.de.tl
E-Mail: rosemarie.henke@teleos-web.de
Telefon: 05742 6009884
7.3 Stundenweise Entlastung durch professionelle Seniorenbegleiter/-innen
Hierbei handelt es sich auch um anerkannte Betreuungsangebote, die über die Pflegekassen im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsangebote (§45c SGB XI) oder aber über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abgerechnet werden können. Die Leistungen der professionelle Seniorenbegleiter/-innen sind wie die der freiwilligen Helfer/-innen (siehe oben unter 7.2).
Zeichner der Charta des DemenzNetzes
Bad Oeynhausen
Barbara RochowAlltagsassistenz und Seniorenbegleitung für Menschen mit Demenz
Hahnenkampstr. 85
32549 Bad Oeynhausen
E-Mail: internetbr@rochow-web.de
Telefon: 05731 41161
LibertatBianca Ghiai
Am Kokturkanal 5
32545 Bad Oeynhausen
E-Mail: bianca.ghiai@libertat.de
Telefon: 0172 2988823
Löhne
Pflege- und Betreuungsservice Birgit RunkelBirgit Runkel
In der Bente 41
32584 Löhne
E-Mail: info@br-pflegeservice.de
Telefon: 05732 6873095
Lübbecke
Sylvia BorischHilfe und Begleitung für Senioren und pflegende Angehörige
Garnisonsring 35a
32312 Lübbecke
Internet: www.sylvia-borisch.de
E-Mail: info@sylvia-borisch.de
Telefon: 05741 2749970
Beste Begleitung im AlltagStefan Albers
Am Zollamt 21a
32312 Lübbecke
E-Mail: info@beste-begleitung-albers.de
Telefon: 05741 2335300
Minden
Monika GramcMarte Meo Praktikerin, Alltagsbetreuung für Menschen mit Demenz
Eickhof 13
32425 Minden
E-Mail: monika-gramc@t-online.de
Telefon: 0571 93406569
Impuls – Betreuung und Gesellschaft für SeniorenHeidrun Körbe
Am Biemker Bach 20
32429 Minden
E-Mail: info@seniorenbetreuung-impuls.de
Telefon: 0157 78902526
Porta Westfalica
Betreuungs- und Alltagsservice RoßmannThomas Roßmann
Kaanstr. 11
32457 Porta Westfalica
E-Mail: rossmann-betreuung@gmx.de
Telefon: 0571 38887912
Weitere Anbieter
Dr. Marie-Luise WindolphGesellschafterin für Demenzkranke, Naturerlebnispädagogik
Arndtstr. 29
32547 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731 98 06 63
7.4 Hilfestellungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
Es gibt institutionelle, formelle und informelle, d.h. rein private Nachbarschaftshilfe.
7.4.1 Informelle, rein private Nachbarschaftshilfe
Die informelle, rein private Nachbarschaftshilfe ist ein reiner Gefälligkeitsdienst und es sind keine weiteren Bestimmungen zu beachten. Hilfreich kann es sein, dass eine engagierte Nachbarin oder ein engagierter Nachbar sich schulen lässt, um mit schwierigen Verhaltensweisen und krankheitsbedingten Veränderungen in der Beziehung zur Nachbarin bzw. zum Nachbarn besser umgehen zu können. Diese Schulung zahlt die Pflegekasse und Angebote sind über den Demenzfachdienst (siehe Punkt 2.1) zu erfragen.
7.4.2 Formelle Nachbarschaftshilfe im Sinne der Pflegekassen
Von der informellen, rein privaten Nachbarschaftshilfe ist die formelle Nachbarschaftshilfe im Sinne der Pflegekassen zu unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen beinhaltet die formelle Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer im Sinne der Pflegekassen (nach §45b/c SGB XI) die stundenweise Einzelfallbetreuung in der familiären Umgebung. Diese Form der Nachbarschaftshilfe bei Demenz ist durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen anzuerkennen. In einem bestimmten Rahmen kann dann auch eine Aufwandsentschädigung über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Achtung: Leider gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Umsetzung für alle Pflegekassen. Einzelne Pflegekassen legen auf individuelle Regelungen in der Anerkennung der Nachbarschaftshilfe wie der Zugangsqualifikation wert. Bitte wenden Sie sich jeweils an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Mehrheitlich gelten bei den Pflegekassen folgende Voraussetzungen für die Anerkennung:
- ein vorbestehendes, freundschaftliches Vertrauensverhältnis zwischen dem erkrankten Nachbarn und seinem Nachbarschaftshelfer und
- die Teilnahme an einer Schulung, die Wissen über die Erkrankung, den Umgang mit Menschen mit Demenz und die Möglichkeiten und Grenzen der Nachbarschaftshilfe vermittelt hat und
- Nachbarschaftshelfer dürfen nicht im selben Haushalt wohnen oder mit dem Hilfebedürftigen verwandt sein und
- die Hilfeleistung darf nicht beruflich erbracht werden.
Mit dem Antrag auf Anerkennung als Nachbarschaftshelfer muss der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung nach §45 SGB XI (Pflegekurs) eingereicht werden. Dieser Nachweis muss auch die Schulung über das Krankheitsbild Demenz ausweisen. Wer keine Qualifizierung dieser Art nachweisen kann, kann sie über eine Schulung in der Kompetenzwerkstatt Pflege und Demenz im Kreis Minden-Lübbecke (Tel.: 0571 - 82 80 21 5) erwerben. Die Schulung umfasst zwei Schulungstage mit je sechs Unterrichtseinheiten. Die Teilnahme an dieser Schulung ist kostenlos.
Wenn die Nachbarschaftshilfe bei Demenz kein reiner Gefälligkeitsdienst ist, sind steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen zu klären. Dazu wird in der Schulung der Kompetenzwerkstatt Pflege und Demenz informiert und auch ein von den Pflegekassen entworfenes Abrechungsformular bereitgestellt.
7.4.3 Institutionelle Nachbarschaftshilfe nach §45b SGB XI (vgl. oben unter 7.1 und 7.2)
Hierbei handelt es sich im Sinne der Pflegeversicherung auch um ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot, in dem Helferinnen und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.